• Foto: C.Stadler/Bwag
Stubenberg
am See
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Pos. 1) Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen  Förderungen - max.  € 500,00 / Anlage

Pos. 2) Photovoltaikanlagen:
Bei Nachweis der erfolgten Installation beträgt die Gemeindeförderung € 150,00 pro kWp -  max.  € 1.500,00 / Anlage 

Pos. 3) Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen  - max. €  1.400,00 / Anlage

Pos. 4) Erd- und Luftwärmepumpen in Kombination mit Solarthermie-,  Photovoltaikanlagen oder Biomasseheizungen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max.  € 1.000,00 / Anlage

Pos. 5) Innovative Heizsysteme im Rahmen der umfassenden Sanierung:
Bei Nachweis einer umfassenden Sanierung bzw. des installierten Heizsystems, werden oa. Heizsysteme Pos.1) bis Pos. 4) von der Gemeinde mit dem jeweiligen Maximalbetrag gefördert.

Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang)

Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,00 unterstützt.

Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,00. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.

Förderung für Studierende mit Hauptwohnsitz (HWS) in der GemeindeStubenberg, bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
1. Vorlage einer Studienbescheinigung,
2. pro Semester max. € 150,00 je Studierenden oder
2. den Gesamtaufwand für "Öffentliche Verkehrsmittel" je Semester, bei  Vorlage sämtlicher Fahrscheine (Rechnungen).

Förderung Nichtübertragbarer Klimatickets für Stubenberger (HWS) gem. Gemeinderatsbeschluss vom 12.05.2023
in Höhe von € 100,00 pro nichtübertragbarem Klimaticket
1. Vorlage der Kopie des Tickets
2. Zahlungsbestätigung

Antragsformular

+4331768822E-Mail