Pos. 1) Solaranlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 500,00 / Anlage
Pos. 2) Photovoltaikanlagen:
Bei Nachweis der erfolgten Installation beträgt die Gemeindeförderung € 150,00 pro kWp - max. € 1.500,00 / Anlage
Pos. 3) Biomasse-Heizanlagen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen - max. € 1.400,00 / Anlage
Pos. 4) Erd- und Luftwärmepumpen in Kombination mit Solarthermie-, Photovoltaikanlagen oder Biomasseheizungen:
40 % der nachgewiesenen öffentlichen Förderungen – max. € 1.000,00 / Anlage
Pos. 5) Innovative Heizsysteme im Rahmen der umfassenden Sanierung:
Bei Nachweis einer umfassenden Sanierung bzw. des installierten Heizsystems, werden oa. Heizsysteme Pos.1) bis Pos. 4) von der Gemeinde mit dem jeweiligen Maximalbetrag gefördert.
Haus-, Hof- und Gewerbezufahrten
werden mit € 8,00 pro Quadratmeter finanziell unterstützt. (Berechnung: max. Wegbreite 3,0 Meter von der öffentlichen Straße/Weg bis zum Garagentor/Eingang)
Fahrsicherheitstraining:
Das Fahrsicherheitstraining der Führerscheingruppe „B“ wird von der Gemeinde mit Euro 100,00 unterstützt.
Lehrlingsförderung:
Stubenberger Betriebe, welche einen Stubenberger Jugendlichen (w/m) ausbilden, erhalten eine jährliche Förderung von € 350,00. Die Förderung wird auf Antrag des Lehrbetriebes am Ende eines jeden Lehrjahres ausbezahlt.
Förderung für Studierende mit Hauptwohnsitz (HWS) in der GemeindeStubenberg, bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
1. Vorlage einer Studienbescheinigung,
2. pro Semester max. € 150,00 je Studierenden oder
2. den Gesamtaufwand für "Öffentliche Verkehrsmittel" je Semester, bei Vorlage sämtlicher Fahrscheine (Rechnungen).
Förderung Nichtübertragbarer Klimatickets für Stubenberger (HWS) gem. Gemeinderatsbeschluss vom 12.05.2023
in Höhe von € 100,00 pro nichtübertragbarem Klimaticket
1. Vorlage der Kopie des Tickets
2. Zahlungsbestätigung