Führerscheinentzug – Delikte
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Führerscheinentzugsdelikte. Außer den genannten Delikten können aber noch andere Delikte zum Entzug der Lenkberechtigung führen.
Delikte | Rechtsfolgen |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille |
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Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem |
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem |
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem |
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem |
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Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem |
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde |
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
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Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren um mehr als
oder
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Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren in jeglichen anderen Kombinationen (d.h. mit zumindest einmaliger höherer Geschwindigkeitsübertretung) |
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Autobahn:
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Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen
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Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst |
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Nichtbeachtung der Vorschriften über den |
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* Verkehrscoachings werden von diversen Rettungsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Die Johanniter, Malteser Hospitaldienst Austria) angeboten.
Informationen zur Wiederausfolgung des Führerscheins nach Entziehung und zur Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen sowie zum Thema "Alkohol-Wegfahrsperre" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Wenn bereits ein Vormerkdelikt eingetragen ist und im Beobachtungszeitraum von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.
Hinweis zum Punktesystem in Deutschland:
Nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg (Zentrales Fahrerlaubnisregister) wird bei der Verhängung eines Fahrverbotes über ausländische Führerscheinbesitzer auf deren Scheckkartenführerschein in der Regel ein durchgestrichenes "D" aufgeklebt.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Verkehrscoaching (Rotes Kreuz)
- Verkehrscoaching (Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs)
- Verkehrscoaching (Die Johanniter)
- Malteser Hospitaldienst Austria
Rechtsgrundlagen
Führerscheingesetz (FSG)
Hinweis
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Quelle: HELP.gv.at